1. Allgemeines
Sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und gelten bei Erteilung des Auftrags als vom Käufer angenommen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wurde. Zusätzliche Angebote und mündliche Zusagen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
2. Angebote und Preise
Unsere Angebote und Preislisten sind Nettopreisangaben und des Weiteren freibleibend, auch wenn sie nicht ausdrücklich so bezeichnet sind. Technische Änderungen gegenüber unseren Drucksachen behalten wir uns vor, da sie wegen Änderungen der entsprechenden Vorschriften und des technischen Fortschritts erforderlich sein können. Erfolgt die Versendung innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss, so gilt der vereinbarte Preis. Andernfalls wird der am Tag der Versendung gültige Preis berechnet, über die der Kunde vor dem Versand informiert wird.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk. Versand- und Transportkosten werden gesondert berechnet und richten sich nach den Vorgaben und Kosten der Speditionen und Paketdiensten.
3. Lieferung und Abnahme
Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. ab Lager; die Frachtkosten trägt der Käufer. Liefertermine und Fristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerung hat der Käufer eine Nachfrist von bis zu zwei Wochen hinzunehmen. Termingerecht fertig gestellte Ware ist unverzüglich abzunehmen, anderenfalls erfolgt eine Lagerung oder Versendung auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist.
Lieferungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretenden Umständen wie z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten führen nicht zu einem Verzug oder zu Schadenersatz. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Bei Unmöglichkeit der Lieferung können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Erfolgt die Lieferung der Ware durch Versand, geht die Gefahr auch bei Teillieferung mit der Absendung ab Lager oder Werk auf den Käufer über. Gerät der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, stehen uns die Rechte gemäß §§ 323, 324 BGB zu. Schadenersatz können wir in diesem Falle ohne näheren Nachweis in Höhe von 15 % des dann geltenden Preises verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zahlt der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht, so befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug. In dem Fall wird ein Verzugszins in Höhe von 8,75% berechnet und Mahnkosten erhoben.
Bei Wahl der Versand- und Bezahloption Nachnahme ist eine Weitergabe von relevanten Kundendaten (Name, Adresse, Wert der Lieferung) an unseren ausführenden Paketdienst zwingend erforderlich. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Verbraucher zahlen ab einem Bestellwert von 60 Euro netto generell Vorkasse.
Wir behalten uns vor, Rechnungen an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Verkäufer ist berechtigt, Bonitätsabfragen bei Creditreform zu stellen und die Zahlungsbedingungen anzupassen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gesamten Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung der Kaufpreisforderung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware, ohne oder nach Be- oder Verarbeitung an Dritte zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Vorbehaltskäufer nicht berechtigt.
Der Käufer tritt uns bereits jetzt seine aus dem Wiederverkauf resultierenden Kaufpreisforderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherheit ab. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, Sicherheiten von mehr als 120 % der Forderung freizugeben. Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverschlechterung des Käufers können wir die Ware herausverlangen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Eingriffe Dritter, gleich welcher Art, in unser Sicherungsgut hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinzuweisen.
6. Mängelansprüche
Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder, soweit keine Produktbeschreibung vorliegt, dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als wir die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt haben. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Beanstandungen sind sofort anzuzeigen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb (binnen) von 2 Werktagen nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. In diesem Fall erlischt das Rügerecht 1 Jahr nach Eintreffen der Ware.
Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Fall einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde.
Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes Bundesrepublik Deutschland installiert wurde. Die Verantwortung für eine einwandfreie Wasserbeschaffenheit obliegt dem Kunden bzw. dem Betreiber.
7. Gewährleistungsfristen
- 5 Jahre für Pellet- und Scheitholzkessel …
- 3 Jahre für Pellet- und Scheitholzkessel, wenn keine Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst oder ein autorisiertes Fachunternehmen erfolgt ist …
- 2 Jahre für alle übrigen Teile und Zubehör …
- 6 Monate für Verschleißteile wie Ascheschalen, Brennkammerschalen, Dichtungen, Feuerkeramik usw.
Die vorgenannten Fristen beginnen jeweils am Tage unserer Lieferung.
8. Haftung
Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) … haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich geregelten Fällen (z. B. Produkthaftungsgesetz, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).
Darüber hinaus haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Schadensersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
9. Urheberrechte
Die Nutzung bei uns entstehender Urheberrechte steht uns ausschließlich zu. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von uns gefertigte Entwürfe, Skizzen, Druckvorlagen oder sonstige Ausführungsunterlagen ohne unsere Einwilligung zu vervielfältigen oder zu verwenden. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn ein Auftrag nicht erteilt wurde.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pinneberg.
11. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Gültigkeit
Diese Vereinbarung ist ab dem 01.09.2022 gültig und verliert mit der Veröffentlichung einer neueren Vereinbarung ihre Gültigkeit.