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Paul Künzel GmbH & Co.

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und gelten bei Erteilung des Auftrags als vom Käufer angenommen. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung schriftlich zugestimmt wurde. Zusätzliche Angebote und mündliche Zusagen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.


2. Angebote und Preise

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend, auch wenn sie nicht ausdrücklich so bezeichnet sind. Technische Änderungen gegenüber unseren Drucksachen behalten wir uns vor, da sie wegen Änderungen der entsprechenden Vorschriften und des technischen Fortschritts erforderlich sein können. Erfolgt die Versendung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss, so gilt der vereinbarte Preis. Andernfalls wird der am Tag der Versendung gültige Preis berechnet.
Unsere Preise verstehen sich ab Werk. Für Kessel, Puffer- und Standspeicher übernehmen wir die Fracht- und Verpackungskosten sowie die Transportversicherung bis ans Lager des Fachgroßhandels innerhalb Deutschlands. Bei anderen Versandadressen berechnen wir Rollgeld. Im Übrigen gehen Fracht- und Verpackungskosten zu Lasten des Käufers. Die Lieferung von Ersatzteilen erfolgt – ausgenommen an den Fachgroßhandel – per Nachnahme oder Vorkasse. Unsere Preise sind Nettopreise in Euro und erhöhen sich um die zum Zeitpunkt der Versendung gültige Mehrwertsteuer sowie Porto, Verpackung und Nachnahmegebühr.


3. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Werk Prisdorf.


4. Lieferung und Abnahme

Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. ab Lager; die Frachtkosten trägt der Käufer. Kessel- und Speicherlieferungen erfolgen frachtfrei Großhandelslager innerhalb Deutschlands. Liefertermine und Fristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerung hat der Kaufer eine Nachfrist von bis zu zwei Wochen einzunehmen. Termingerecht fertig gestellte Ware ist unverzüglich abzunehmen, anderenfalls erfolgt eine Lagerung oder Versendung auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Lieferungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretenden Umständen wie z. B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten führen nicht zu einem Verzug oder zu Schadenersatz. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Bei Unmöglichkeit der Lieferung können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die
Lieferung der Ware durch Versand, geht die Gefahr auch bei Teillieferung mit der Absendung ab Lager oder Werk auf den Käufer über. Gerät der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, stehen uns die Rechte gemäß §§ 323, 324 BGB zu. Schadenersatz können wir in diesem Falle ohne näheren Nachweis in Höhe von 15 % des dann geltenden Preises verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.


5. Rücknahme der Verpackung

Die Verwertung unserer Transportverpackungen führt die Interseroh GmbH, Köln (Hersteller-Nr. 98421) bezüglich PE-Folien, Karton, Pappe und Papier durch. Unsere Paletten sind aus naturbelassenem Holz und werden durch den Betreiber energetisch genutzt. Darüber hinaus übernehmen wir die stoffliche Verwertung unserer Transportverpackungen, sofern sie uns kostenfrei zugestellt werden.


6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlung vor Lieferdatum gewähren wir 3 % Skonto, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto. Die Skontogewährung setzt voraus, dass der Käufer mit der Bezahlung anderer Rechnungen nicht in Verzug ist. Zahlt der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht, so gerät er in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Für jede Mahnung sind Mahnkosten zu zahlen. Tritt nach Bestätigung des Auftrages eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs ein, so können wir nach unserer Wahl Lieferung Zug um Zug oder Stellung einer Sicherheit verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Gegenüber
Ansprüchen aus dem Vertrag oder damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, dem ein Einwand nicht entgegensteht.


7. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gesamten Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung der Kaufpreisforderung unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung an Dritte zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Vorbehaltskäufer nicht berechtigt. Der Käufer tritt uns bereits jetzt seine aus dem Wiederverkauf resultierenden Kaufpreisforderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherheit ab. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung im Rahmen eines ordentlichen
Geschäftsbetriebs zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, Sicherheiten von mehr als 120 % der Forderung freizugeben. Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverschlechterung des Käufers können wir die Ware herausverlangen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Eingriffe Dritter, gleich welcher Art, in unser Sicherungsgut hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, den Dritten auf unsere Sicherungsrechte hinzuweisen.


8. Mängelansprüche

Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder – soweit keine Produktbeschreibung vorliegt – dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstüchtigkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als wir die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt haben.
Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Beanstandungen sind sofort anzuzeigen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb (binnen) von 12 Werktagen nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Werktagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. In diesem Fall erlischt das Rügerecht 1 Jahr nach Eintreffen der Ware.
Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten
Beschaffenheit, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Kunde hat uns oder unseren Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Fall einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung oder Rückabwicklung nach Rücktritt vom Vertrag erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand an einem schwer zugänglichen Standort installiert wurde. Entsprechendes gilt, wenn der Liefergegenstand außerhalb des Gebietes Bundesrepublik Deutschland installiert wurde.
Die Verantwortung für eine einwandfreie Wasserbeschaffenheit obliegt dem Kunden bzw. dem Betreiber. Sie haben die Anforderungen an das Kessel- und Speisewasser (Brauchwasser) zu beachten, die in den VDI-Richtlinien 2035 bzw. den Empfehlungen des VdTÜV in der jeweils neuesten Fassung festgelegt sind. Zusätzlich sind die Arbeitsblätter in den jeweils aktuellen Katalogen zu beachten. Schäden, die durch falsche oder mangelhafte Installation, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung oder durch Verwendung unzweckmäßiger oder anderer als der vorgeschriebenen Regelgeräte, Brennstoffe, Feuerungs-, Stromarten
und – spannungen, durch falsche Brennerwahl oder – einstellungen oder unzweckmäßige Ausmauerungen eintreten, begründen keine Mängelansprüche. Das Gleiche gilt bei Überlastung, Korrosion und Kessel- bzw. Wassersteinablagerungen, es sei denn, wir haften für derartige Schäden aus Ziffer 9. Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die nachstehenden Fristen:
5 Jahre für Pellet- und Scheitholzkessel, wenn die Einweisung und Überprüfung durch unseren Werkskundendienst oder durch ein von uns autorisiertes Fachunternehmen erfolgt ist.
3 Jahre für Pellet- und Scheitholzkessel, wenn keine Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst oder durch ein von uns autorisiertes Fachunternehmen erfolgt ist. Bei gravierenden Abweichungen von unseren Installationsvorgaben behalten wir uns bis zur schriftlichen Bestätigung über die Abstellung der Installationsmängel vor, die Verlängerung zurück zu halten.
3 Jahre für Heizkessel, Heiztruhen, Heizungsherde und Speicher. 2 Jahre für alle übrigen Teile und Zubehör wie Brenner, Gebläse, Regelungen, Ausdehnungsgefäße, Pumpen und Ventile.
1 Jahr für Verschleißteile wie Anoden, Ascheschalen, Brennkammerschalen, Brennerringe, Brennerrohre, Brennkammereinsätze, Dichtungen, Feuerkeramik, Oberplatten, Roste, Topfbrenner, Turbolatoren, Turboscheiben, Unterplatten und Zünder.
Die vorgenannten Fristen beginnen jeweils am Tage unserer Lieferung.
Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffungsgarantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


9. Haftung

Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten z. B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privaten Gegenständen. Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Regelungen gelten im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Schadensersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.


10. Urheberrechte

Die Nutzung bei uns entstehender Urheberrechte steht uns ausschließlich zu. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von uns gefertigte Entwürfe, Skizzen, Druckvorlagen oder sonstige Ausführungsunterlagen ohne unsere Einwilligung zu vervielfältigen oder zur VervielfäItigung zu nutzen oder in sonstiger Weise diese zu verwenden. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn ein Auftrag nicht erteilt wurde. Zur Überprüfung etwaiger Schutzrechte Dritter sind wir nicht verpflichtet. Im Verletzungsfall muss uns der Auftraggeber von etwaigen Forderungen Dritter freihalten.


11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Pinneberg.


12. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns unwirksam sein oder werden, ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



(April 2008)

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