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FAQ / Häufig gestellte Fragen

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Benötige ich einen Pufferspeicher?

Ein Holzvergaserkessel benötigt einen Pufferspeicher von mindestens 55 Litern pro kW Nennleistung. Wenn Sie die Fördermittel des BAFA beantragen möchten, ist ein Pufferspeicher von dieser Größe Voraussetzung. Ein Pufferspeicher steigert den Heizkomfort der Anlage und hält den Verschleiß und die Emissionen auch dann gering, wenn der Betreiber nicht die volle Wärme abnehmen kann.

Sind die Kessel förderfähig?

Alle KÜNZEL-Holzvergaserkessel und KÜNZEL-Pelletkessel mit einer Nennleistung von 17 bis 50 kW erfüllen die Förderkriterien des BAFA nach letzten Stand (Januar 2008). Kessel mit einer Nennleistung unter 15 kW und über 50 kW werden grundsätzlich nicht gefördert.

Welches Systempaket passt zu mir?

Das kommt ganz darauf an, mit welchen Brennstoffen Sie heizen möchten, welchen Wärme- und Komfortbedarf Sie haben und welche Komponenten einer Heizungsanlage bereits in Ihrem Haus vorzufinden sind. Eine Beispielrechnung und Systempaket- Vorschläge finden Sie in unserer Planungsmappe HV oder lassen Sie sich bitte von Ihrem Heizungsfachmann beraten.

Welche Kesselleistung ist für meine Anlage empfehlenswert?

Die Wärmebedarfsberechnung für Ihr Gebäude führt Ihr Heizungsfachmann durch. Wir unterstützen ihn dabei gern. Die Kesselleistung eines Holzvergaserheizkessels hat allerdings auch Einfluss auf den Heizkomfort: Mit einer höheren Kesselleistung verlängern sich die Nachlegeintervalle. Allerdings muss stets für die volle Abnahme der Wärme gesorgt werden, was durch einen entsprechend großen Pufferspeicher erreicht werden kann. Näheres hierzu können Sie in unserer Planungsmappe HV nachlesen.

Kann ich den Kessel an meiner vorhandenen Abgasanlage betreiben?

Die Eignung Ihrer Abgasanlage lassen Sie am besten von Ihrem Schornsteinfeger überprüfen. Wichtig ist unter anderem, dass der Querschnitt des Abgaszuges an keiner Stelle den Durchmesser des Kessel-Abgasstutzens unterschreitet.

Welcher Kessel passt zu welchem Brennstoff?

  • Holzvergaserkessel HV, HV-S und BT: Mindestens einmal gespaltenes Scheitholz und anderes unbehandeltes, großstückiges Holz bis zu einer Länge von 1/3 bis 1/2 Meter (je nach Kesselgröße). Restfeuchte ca. 20%.
  • Pelletheizkessel PL: Holzpellets nach ÖNORM, DIN PLUS oder DPVA-Norm, 6mm oder 8mm Durchmesser
  • Festbrennstoffkessel FO und Heizungsherd PG: Alle in der BImSchV erlaubten festen Brennstoffe, also Holz, Kohle, Koks, Torf.
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