Ein Holzvergaserkessel benötigt einen Pufferspeicher von mindestens 55 Litern pro kW Nennleistung. Wenn Sie die Fördermittel des BAFA beantragen möchten, ist ein Pufferspeicher von dieser Größe Voraussetzung. Ein Pufferspeicher steigert den Heizkomfort der Anlage und hält den Verschleiß und die Emissionen auch dann gering, wenn der Betreiber nicht die volle Wärme abnehmen kann.
Alle KÜNZEL-Holzvergaserkessel und KÜNZEL-Pelletkessel mit einer Nennleistung von 17 bis 50 kW erfüllen die Förderkriterien des BAFA nach letzten Stand (Januar 2008). Kessel mit einer Nennleistung unter 15 kW und über 50 kW werden grundsätzlich nicht gefördert.
Das kommt ganz darauf an, mit welchen Brennstoffen Sie heizen möchten, welchen Wärme- und Komfortbedarf Sie haben und welche Komponenten einer Heizungsanlage bereits in Ihrem Haus vorzufinden sind. Eine Beispielrechnung und Systempaket- Vorschläge finden Sie in unserer Planungsmappe HV oder lassen Sie sich bitte von Ihrem Heizungsfachmann beraten.
Die Wärmebedarfsberechnung für Ihr Gebäude führt Ihr Heizungsfachmann durch. Wir unterstützen ihn dabei gern. Die Kesselleistung eines Holzvergaserheizkessels hat allerdings auch Einfluss auf den Heizkomfort: Mit einer höheren Kesselleistung verlängern sich die Nachlegeintervalle. Allerdings muss stets für die volle Abnahme der Wärme gesorgt werden, was durch einen entsprechend großen Pufferspeicher erreicht werden kann. Näheres hierzu können Sie in unserer Planungsmappe HV nachlesen.
Die Eignung Ihrer Abgasanlage lassen Sie am besten von Ihrem Schornsteinfeger überprüfen. Wichtig ist unter anderem, dass der Querschnitt des Abgaszuges an keiner Stelle den Durchmesser des Kessel-Abgasstutzens unterschreitet.